Seit Donnerstag dem 11.11.2021 gilt die überarbeitete Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). D.h. für die Teilnahme am Vereinssport gilt die 3G+-Regel. Mitmachen dürfen:
-
Geimpfte
-
Genesene
-
Getestete mit einem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Ein Antigen-Schnelltest ist nicht mehr ausreichend! Ausgenommen von der Pflicht zum PCR-Test sind Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Schülerinnen und Schüler gelten durch die regelmäßigen Testungen und das Testheft als getestet. Noch nicht eingeschulte Kinder sind ebenfalls nicht betroffen.
Die weiteren Hygieneauflagen bleiben bis auf weiteres in Kraft.
Gebt auf euch acht, bleibt gesund und geht impfen.
[Update211114] Passus mit unter 18 Jährigen gestrichen, nicht eingeschulte Kinder hinzugefügt.